· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Sponsoring und Mäzenatentumim Fokus der Steuerfahndung (Teil 2)
| Sponsoring-Leistungen sind oft Anlass für Streit bei Betriebsprüfungen. Der Beitrag erläutert in seinem Teil 2 die steuerliche Behandlung beim Zuwendungsempfänger. Zudem geht es um die steuerstrafrechtliche Relevanz und darum, wie Sie damit verbundene Risiken vermeiden können. |
von RA Dr. Andreas Höpfner, FA StR, StB, Flick Gocke Schaumburg, Bonn, und RAin Margarete Weiß, Clifford Chance, Frankfurt a. M.
1. Steuerliche Behandlung beim Zuwendungsempfänger
Der Erhalt von Sponsoringzahlungen führt beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einnahmen. Neben ESt, KSt und GewSt können außerdem USt und unter Umständen Schenkungsteuer anfallen.
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