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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Vorsatz der Steuerhinterziehung bei ausländischen Arbeitnehmern

    | Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei fehlenden Feststellungen der Finanzverwaltung zum vorsätzlichen Handeln von einer 10-jährigen Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung ausgegangen werden kann. Die Aussetzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint, weil sich das Vermögen des Steuerpflichtigen im Ausland befindet (FG Düsseldorf 8.8.03, 10 V 3341/03 A (E), rkr., Abruf-Nr. 032900). |