23.12.2009 | Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Keine Angst vor der Selbstanzeige
zum Beitrag von Dr. Chr. Mutter / St. Schwarz, IStR 09, 807
Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten der Informationsaustausch auch zwischen Deutschland und Nicht-EU-Nachbarländern deutlich ansteigt. Der steuer(straf-)rechtliche Berater sieht sich daher zunehmend mit Anfragen konfrontiert, die eine Legalisierung von bisher der deutschen Finanzverwaltung verschwiegenen Vermögenswerten betreffen.
Stellungnahme in der Literatur
Mutter/Schwarz weisen darauf hin, dass ein schnelles und gezieltes Handeln zur Vorbereitung und Durchführung einer Selbstanzeige es dem reuigen Steuerpflichtigen ermöglicht, seine Vermögenswerte selbst dann, wenn sie in Stiftungen oder ähnlichen Konstruktionen gebunden sind und überdies zeitlicher Druck besteht, vor dem deutschen Fiskus legalisiert werden können.
Anknüpfend an das rechtliche Instrumentarium, das mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz geschaffen wurde, widmen sich Mutter/Schwarz der Durchführung der Selbstanzeige. Bemerkenswert ist, dass sie empfehlen („ratsam“), die Selbstanzeige gegenüber dem FA als solche auch ausdrücklich deutlich zu machen, „um keine Missverständnisse über den Willen des Steuerpflichtigen entstehen zu lassen“.
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