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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren

    § 370a AO - immer noch kein Ende

    | Der mit Wirkung vom 28.12.01 in einem gesetzgeberischen Schnellschuss durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz in die AO eingefügte § 370a AO a.F. hatte in der Literatur zu erheblicher Kritik geführt. Den vehementen Appellen der Literatur zur Änderung der Vorschrift hat sich der Gesetzgeber nicht verschlossen und die Vorschrift dann schon durch das 5. Gesetz zur Änderung des Steuerbe- amten- Ausbildungsgesetzes vom 23.7.02 erneut geändert. Aber auch diese Änderungen stoßen immer noch auf Kritik. |