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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mit Beginn des Jahres 2025 habe ich die Freude und Ehre, das Editorial der PStR von Dr. Ingo Flore zu übernehmen. Eine herausfordernde Aufgabe, trete ich doch in die Fußstapfen eines Meisters der steuerstrafrechtlichen Analyse.

     

    Lieber Dr. Flore, herzlichen Dank für die „aufgeräumte Ordnung“, die Sie hinterlassen haben!

     

    Mit dem neuen Jahr richten wir den Blick auf aktuelle gesetzliche Entwicklungen ‒ allen voran das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024). Erinnern Sie sich noch an das Jahressteuergesetz 2014? Damals sorgten die „Reform der Reform“ der Selbstanzeige und zahlreiche Verschärfungen im Steuerstrafrecht für intensive Diskussionen. Begriffe wie „Mindestberichtigungszeitraum“ (aus heutiger Sicht überschaubare zehn Jahre) und die „Staffelung der § 398a AO-Zuschläge“ strapazierten die Nerven der Berater. Auch die Wiedereinführung der teilweisen Teilselbstanzeige (§ 371 Abs. 2a AO) brachte wenig Erleichterung.