01.11.2001 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Beweislastumkehr im Steuerstrafrecht
| Für das Besteuerungs- und das (Steuer-)Strafverfahren gelten unterschiedliche Verfahrensgrundsätze, weshalb das steuerrechtliche und das strafrechtliche Ergebnis bei einem streitigen Sachverhalt nicht notwendigerweise identisch sein müssen. Anhand von drei Beispielen (Pauschalierung der Lohnsteuer, Arbeitnehmerentsendung ins Ausland und Berechtigung zum Vorsteuerabzug) soll dies nachstehend erläutert werden. |
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