29.10.2008 | Steuerstrafverfahren
„Liechtenstein-Affäre“: Beweisverwertung
trotz rechtswidriger Beweisgewinnung
zum Beitrag von Dr. Gerson Trüg / Jörg Habetha, NStZ 08, 481
Die Frage der Beweisverwertungsverbote betrifft einen der umstrittensten strafprozessualen Problemkreise. Dies gilt sowohl für die dogmatische Verankerung und Begründung als auch für den Umfang und die Reichweite von Verwertungsverboten.
Stellungnahme in der Literatur
Trüg/Habetha setzten sich ihrem Beitrag grundlegend mit den Beweisverboten auseinander. Sowohl Rechtsprechung als auch Literatur werden mit umfangreichen Fundstellen nachgezeichnet.
Übertragen auf die aktuelle steuerstrafrechtliche Diskussion führen Trüg/Habetha aus, dass die aus Liechtenstein erlangten Beweismittel kontaminiert sind und das sich dies in vielfältiger Hinsicht auf die laufenden Steuerstrafverfahren auswirkt. Sie dürfen – so die Autoren – weder unmittelbar noch mittelbar zur Verurteilung der Betroffenen herangezogen werden. Mehr noch: Aufgrund der finalen und strafbaren Beweismittelbeschaffung durch Mitarbeiter staatlicher Behörden liege sogar ein Ausnahmefall vor, der zu einer umfassenden Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots führt.
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