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  • · Fachbeitrag · Aktenführung

    Aktenführung im Ermittlungsverfahren ist ein oft übersehener Verteidigungsansatz

    von RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel

    | Das Ermittlungsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Deshalb müssen sich die Ermittler an die Grundregeln der Aktenführung halten, um den Empfängern der Akte wie Richter, Staatsanwälte und Verteidiger einen vollständigen Überblick zu gewähren. Der Beitrag zeigt vor diesem Hintergrund die Anforderungen an die korrekte Aktenführung und erläutert, an welcher Stelle der Verteidiger besonders aufmerksam sein sollte. |

    1. Einleitung

    Für alle am Ermittlungsverfahren Beteiligten ist die Akte das zentrale Medium, um sich schnell und umfassend in den Sachverhalt einzuarbeiten.

     

    MERKE | Nur wenn die Ermittlungsbeamten die Akte sorgfältig führen, kann die Staatsanwaltschaft die richtigen Ermittlungsmaßnahmen auswählen und den hinreichenden Tatverdacht herausarbeiten, können die Ermittlungsrichter eine tatsachenbegründete Entscheidung treffen und die Verteidiger die notwendigen Informationen für ihre Verteidigung erhalten. Wurden sie nicht sorgfältig geführt, können die berechtigten Empfänger Nachbesserungen verlangen.