27.04.2009 | Steuerstrafverfahren
Zum Deckungsumfang von Straf-Rechtsschutz-Versicherungen
von RA Dr. Michael Arlt, Würzburg
Straf-Rechtsschutz-Versicherungen haben Konjunktur: Die Policen sind meist mit „Spezial-Straf-Rechtsschutz“, „Erweiterter Straf-Rechtsschutz“ oder auch „Universal-Strafrechtsschutz“ überschrieben.
Steuerstrafverfahren: Grenzen der Police
Ein besonderer Vorteil einer Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung liegt darin, dass das Honorar für einen Steuerstrafverteidiger auf Basis einer Honorarvereinbarung übernommen wird. Abgedeckt sind dabei die Tätigkeiten vom Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens. Dies gilt auch, wenn gegen den Mandanten wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung nach § 370 AO ermittelt wird. Steuerstrafverfahren, die aufgrund einer Selbstanzeige eingeleitet wurden, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.
Rechtsschutzversicherungen sind verpflichtet, neben den Kosten für die Strafverteidigung auch die vereinbarten Honorare für verwaltungsrechtliche Tätigkeiten zu übernehmen. Dazu ist nach dem sehr weiten Wortlaut der Sonderbindungen regelmäßig nur erforderlich und ausreichend, dass die verwaltungsrechtliche Tätigkeit dazu dient, die Verteidigung im eingeleiteten Strafverfahren, das vom Versicherungsschutz erfasst wird, zu unterstützen.
Einspruchsverfahren und Klagen beim FG
Gleichwohl kommt es in der Praxis vor, dass Versicherungen eine Deckung für Einspruchsverfahren bzw. Klagen beim FG - einschließlich Revision beim BFH - gegen Nachforderungsbescheide ablehnen. Begründet wird dies von den Versicherungsgesellschaften zum einen damit, dass Steuerrecht kein Verwaltungsrecht sei, jedenfalls kein Verwaltungsrecht im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig