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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Steuerstrafverteidigung

    Die Beweiswürdigung im Steuerstrafverfahren

    | Im Steuerstrafrecht prallen zwei unterschiedliche Grundhaltungen aufeinander. Da ist zum einen das Steuerrecht, das den Zugriff des Staates auf Eigentum und Vermögen seiner Bürger legitimiert. Auf Grund dieser rein fiskalischen Zielsetzung stellt es keine qualifizierten Anforderungen an den Beweis der Tatsachen, an die die steuerlichen Folgen anknüpfen. Auf der anderen Seite steht das Strafrecht, die „ultima ratio“, wenn es um den Eingriff in die Rechte des Bürgers geht. Es muss die denkbar höchsten Anforderungen an den Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen stellen. Im Spannungsverhältnis dieser beiden Zielsetzungen steht die Verteidigung in Steuerstrafsachen, die dafür sorgen muss, dass die strafprozessualen Rechte des Mandanten auch im Steuerstrafverfahren gewahrt werden. |