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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Beihilfe zum Kreditbetrug

    | Die Betriebsprüfungsstelle eines FA prüfte eine GmbH, die mit Immobilien handelte. Als Kontrollmaterial lagen Rechnungen der GmbH über ausgeführte Renovierungsarbeiten vor. Da die GmbH außer dem Geschäftsführer, der zugleich Alleingesellschafter war, über kein Personal verfügte, hatte der Veranlagungsbezirk den Fall zur Betriebsprüfung gemeldet. |