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  • 31.08.2020 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Steufa-Praxis: An sich selbst vermietet

    | I. d. R. ergibt sich der sog. Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aus einer Betriebsprüfung heraus. Aber auch von dem Innendienst des Finanzamts (FA) können Meldungen an die Straf- und Bußgeldsachenstelle (BuStra) bzw. die Steuerfahndung (Steufa) erfolgen. Werden im Rahmen der Veranlagungsarbeiten Auffälligkeiten festgestellt, ist der Innendienstbeamte sogar verpflichtet, an die Bustra oder Steufa zu melden. Dann trifft den Steuerpflichtigen das Strafverfahren „aus heiterem Himmel“. |