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  • 26.10.2009 | Steufa-Praxis

    Betriebsprüfer auf Herbsturlaub

    Ein Betriebsprüfer verbrachte seinen Herbsturlaub mit Familie in einer Ferienwohnung in einem Obstanbaugebiet im Norden Deutschlands. Eine Anzahlung wurde nicht verlangt, der Gast sollte erst am Ende seines Urlaubs den Gesamtbetrag in bar begleichen. Der Prüfer musste den Geldautomaten mehrfach in Anspruch nehmen, um die geschuldete Miete am Schluss in bar bezahlen zu können.  

     

    1. Mehrere Ferienwohnungen, wenig Gäste

    Neben der Ferienwohnung des Betriebsprüfers befanden sich noch drei weitere Wohnungen in dem Gebäude. Der Anbau, in dem sich offensichtlich noch weitere Wohnungen befanden, war unbewohnt und nach der Beschreibung im Internet konnte es sich dabei auch nicht um Ferienwohnungen handeln. Auf Nachfrage erzählte die Vermieterin, dass sich im Anbau Zimmer für Erntehelfer befinden. Da die Vermieter selbst Obstplantagen bewirtschafteten und aus eigener Kraft nicht in der Lage waren, das Obst zu pflücken, stellten sie zur Erntezeit Helfer aus den Oststaaten ein. Da diese Arbeiter möglichst viel Lohn mit nach Hause nehmen wollten, kam es ihnen sehr gelegen, dass sie zu sechst in einem Zimmer übernachteten und verpflegt wurden.  

     

    2. Betriebsprüfer macht sich auf den Weg

    Am Abreisetag bezahlte der Prüfer wie gewünscht in Bargeld und bat um eine Quittung. Die Vermieterin wollte ihm aber keine Quittung ausstellen. Nach längerer Diskussion gab der Prüfer nach. Misstrauisch und verärgert rief er an seinem ersten Arbeitstag nach den Ferien bei dem für die Vermieter zuständigen FA an und teilte seine Beobachtungen mit. Der verantwortliche Kollege versprach, sich die Akte in Ruhe anzusehen. Wochen später meldete sich ein Kollege von der Steuerfahndungsstelle aus Norddeutschland an und fragte an, ob der Betriebsprüfer zu einer Zeugenvernehmung vorbeikommen könne. Natürlich stimmte der Prüfer zu und erfuhr dann, dass seine Meldung eine Steuerfahndungsprüfung nach sich gezogen hatte. Bisher hatten die Vermieter keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Im Internet wurden 4 Ferienwohnungen zur Miete angeboten und nach dem Belegungsplan, der auch für die vorangegangenen Jahre eingesehen werden konnte, ergab sich eine gute Auslastung.  

     

    3. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens