01.10.2001 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Die steuerliche Auswertung von Steufa-Berichten durch Wohnsitz-FÄ
| In Ermittlungsverfahren, in denen der aufgegriffene Sachverhalt nicht eindeutig auf den strafrechtlich relevanten Zeitraum begrenzt ist, geht das Bestreben der Steufa dahin, die verlängerte Festsetzungsfrist auszunutzen. Die Zahlen des Steufa-Abschlussberichts werden dabei wie selbstverständlich der Steuerveranlagung zu Grunde gelegt. Das Wohnsitz-FA übernimmt die ermittelten oder auch nur geschätzten Besteuerungsgrundlagen in der Regel kritiklos - nicht zuletzt um Diskussionen mit der Steufa aus dem Weg zu gehen. Es ist daher Aufgabe des Beraters, auf die korrekte Anwendung des Verfahrensrechts zu achten. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen verfahrensrechtlichen Grundsätze, auf die der Berater zu achten hat, anhand eines Falles aus der Praxis dar. |
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