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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Die Verlagshaus-GmbH

    | Der Geschäftsführer einer GmbH, die ein Verlagshaus betrieb, gab für die neu errichtete GmbH USt-Voranmeldungen beim FA ab, in denen er hohe Vorsteuern auswies. Auf telefonische Nachfrage des FA teilte er mit, hohe Anschaffungskosten für Druckmaschinen gehabt zu haben, was dem zuständigen Beamten auch plausibel erschien. Nachdem jedoch die dritte Voranmeldung einging und damit insgesamt über 400.000 DM Vorsteuerüberhang geltend gemacht wurde, verlangten die Bearbeiter im FA die Vorlage der entsprechenden Rechnungskopien. Die daraufhin eingereichten Unterlagen wiesen Einkäufe von Farbkameras, Stativen und Monitoren aus. |