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  • 01.01.2005 | Steufa-Praxis

    Ein Oldtimer als Betriebsfahrzeug?

    Bei der Prüfung eines Fertigungsbetriebs mit mehreren Millionen Umsatz fiel auf, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer zwei PKWs zugeordnet waren. Auf die Frage, warum er zwei (betriebliche) PKWs benötige, erklärte er, eines des Fahrzeuge sei ein Zweisitzer. Den könne er nicht benutzen, wenn er Kunden mitnehmen müsse. Für den Fall und Zwecke der Repräsentation habe er noch einen Viertürer angeschafft. Da die Anschaffungskosten und laufenden Kosten des Zweisitzers enorm hoch waren und auch kein Privatanteil gebucht worden war, ließ sich der Prüfer die gesamten Belege des Kontos „Fahrzeugkosten“ von der Buchhaltung geben.  

     

    Der Zweisitzer war ein Oldtimer. Beim Durchforsten der Unterlagen stieß er auf eine Rechnung über den Transport des PKW vom Wohnort des Geschäftsführers zu einer bekannten Rennstrecke. Eine Recherche im Internet ergab, dass zu diesem Termin auf der Rennstrecke ein Oldtimer-Treffen stattgefunden hatte. Da sich überhaupt kein Bezug zum Unternehmen herstellen ließ, ging der Prüfer von einer privaten Veranstaltung aus. Nach diversen Versuchen, die Teilnahme an dem Treffen als betriebliche Maßnahme darzustellen, verweigerte der Geschäftsführer jede weitere Mitwirkung. Der Prüfer gab seinen Befund an die Strafsachenstelle weiter, die ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer einleitete.  

     

    Die Überprüfung der Baumaßnahmen verlief zunächst ohne weitere Auffälligkeiten. Der Prüfer wollte die entsprechenden Unterlagen schon zur Seite legen, als ihm ein Beleg über 200 qm Pflasterarbeiten in die Hände fiel, an welchem ein weiterer Beleg geheftet war. Es war eine Rechnung über die Kosten für die Unterkunft, Pflege, Futter und Betreuung eines sich im Privatbesitz befindlichen Pferdes. Darauf war ein handschriftlicher Vermerk: „bitte irgendwie betrieblich verbuchen“. Die Rechnungssumme der beiden Belege war identisch. Der Strafsachenbearbeiter erweiterte das bereits eingeleitete Strafverfahren nun um Urkundenfälschung. Ebenso leitete er ein Strafverfahren wegen Beihilfe gegen die Buchhalterin ein.