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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Eine Eigentumswohnung auf Sylt

    | Weil sie einen Geschäftsfreund zur Ausstellung von Gefälligkeitsrechnungen veranlasst hatten, geriet ein Ehepaar in das Visier der Steufa, die bei ihren Ermittlungen noch ganz andere Dinge aufdeckte. Nach Aktenlage besaßen die Beschuldigten auf Sylt eine Eigentumswohnung, die sie fest an ein Ehepaar vermietet hatten. Da die monatliche Miete nicht besonders hoch war, erzielten sie Vermietungsverluste. Aus vorgefundenen Kontounterlagen ergab sich jedoch, dass die Beschuldigten Zweitwohnungssteuer an die Gemeinde Sylt zahlten. Da bei einer dauerhaften Fremdvermietung jedoch keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist, entstand der Verdacht auf ein fingiertes Mietverhältnis. Bei der Durchsuchung fanden die Fahnder auch einen Darlehensvertrag mit den Mietern i.H.v. 200.000 DM, in dem jedoch keine Zinsvereinbarung getroffen war. Auf Befragen erklärten die Beschuldigten, dass sie seit Jahrzehnten mit dem Ehepaar befreundet seien und daher auf eine Verzinsung verzichtet hätten. |