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  • 22.11.2010 | Steufa-Praxis

    Eiscafé: Ruhestandsfinanzierung Adieu

    Zur Vorbereitung der Prüfung setzte sich die Betriebsprüferin nach Dienstschluss an mehreren Nachmittagen in das Eiscafé und beobachtete das Verhalten der Kunden.  

     

    1. Vorprüfung und erste Prüfungshandlungen

    Um die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze einschätzen zu können, notierte die Betriebsprüfern zunächst, welche Ware in welchem Umfang bestellt wurde und wie viel davon außer Haus verkauft wurde. Sie stellte fest, dass ein Großteil der Kunden im Lokal Kaffee oder ähnliche Produkte bestellte. Da die Menge des im Eis enthaltenen Fettes gesetzlich vorgeschrieben ist und auch von der Lebensmittelkontrolle überprüft wird, kann aus dem Einkauf dieser fetthaltigen Zutaten auf die hergestellte Eismenge geschlossen werden. Selbst wenn man großzügig von Verderb ausging und den Anteil des Milcheises - nur hier ist Fett enthalten - mit nur 60 % berücksichtigte, konnte derart berechnet werden, dass pro Jahr mindestens 50.000 EUR Umsatz fehlte. Auch die Mengen des eingekauften Kaffees führten zu dem Ergebnis, dass offensichtlich zu wenig Erlöse verbucht worden waren. Insgesamt wurde ein Mindererlös von 70.000 EUR festgestellt.  

     

    2. Steuerfahndung schaltet sich ein

    Im Rahmen der folgenden Durchsuchung wurden im Keller der Eisdiele 300 kg Kaffee gefunden, der direkt aus Italien angeliefert und nicht verbucht worden war. Der beschuldigte Eiscafébesitzer stellte sich zunächst ahnungslos, gab dann aber nach langem zähen Verhör zu, dass der Kaffee von einem italienischen Händler angeliefert werde. Die Kaffeesteuer von (etwa) 2 EUR pro kg hierauf war nicht deklariert worden. Da der Lieferant nicht mit Grenzkontrollen rechnen muss, kann er den Kaffee billiger anbieten als ein deutscher Händler. Bei gleichem Aufschlagsatz ist der Erlös für den Erwerber entsprechend hoch. Der Kaffee war bar bezahlt worden, nicht in der Buchführung erfasst und führte damit zu Mehreinnahmen von 100.000 EUR in fünf Jahren.