01.05.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Eltern haften für ihre Kinder
| Geprüft wurden die Einnahmen eines freiberuflich tätigen Architekten. Der Betriebsprüfer verdächtigte den Steuerpflichtigen der Steuerhinterziehung und veranlasste daher die Durchsuchung seiner Bank. Die Fahnder stellten fest, dass dort neben Konten des Architekten auch ein Konto der Tochter des Steuerpflichtigen geführt wurde. Auf diesem Konto befanden sich über eine halbe Million Euro. Die Bedenken der Steuerfahndung, dass es sich um Gelder aus seiner Architektentätigkeit handelte, konnte der Steuerpflichtige schnell ausräumen, indem er nachwies, dass das Vermögen seiner Tochter gehöre. |
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