25.05.2010 | Steufa-Praxis
Fugunternehmer: Alles aus den Fugen!
Die Angestellten wären halbe Tage lang arbeitslos gewesen, wenn der Fugunternehmer nicht mehr als die dem Betriebsprüfer angegebenen Umsätze gemacht hätte. Auch im privaten Bereich gab es Ungereimtheiten, denn bei dem von ihm gebauten Haus klafften erhebliche Finanzierungslücken.
1. Entdeckung eines zusätzlichen Bankkontos
Die Steuerfahndung durchsuchte Geschäfts- und Wohnräume des Unternehmers. Dabei fanden sie hinter einem Schrank versteckt einen Ordner mit Kontoauszügen eines unbekannten Bankkontos. Das Konto wies ein Guthaben von 100.000 EUR aus. Es waren aber über Jahren erhebliche Geldeingänge zu verzeichnen. Der Unternehmer wollte nicht mitteilen, von wem und aus welchem Grund die Beträge eingezahlt worden waren. Nach mühevoller Ermittlungsarbeit konnten die Einzahler festgestellt werden, die als Zeugen vernommen werden sollten. Es stellte sich heraus, dass sämtliche Einzahler in letzter Zeit ein Haus gebaut oder renoviert hatten. Zu den Überweisungen wollten sie sich aber nicht äußern.
2. Zeugenvernehmung
Einer der Zeugen gab den Widerstand auf und erzählte, dass er den Unternehmer in einer Kneipe kennengelernt habe und er ihm angeboten habe, die Fugarbeiten bei seinem Neubau zu einem günstigen Preis zu übernehmen. Auf eine Rechnung habe er verzichtet. Der Unternehmer hatte den Besuch der Steuerfahndung bereits angekündigt mit der eindringlichen Bitte, nichts zu sagen, da er ihn sonst wegen Anstiftung zur Steuerhinterziehung anschwärzen würde.
3. „Vermögenssicherung durch Dritte“?
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