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  • 01.10.2005 | Steufa-Praxis

    Fußballprofi trickste sich selbst aus

    Die Großbetriebsprüfungsstelle hatte die Prüfung eines Einkunftsmillionärs, der in der Bundesliga professionell Fußball spielte, angeordnet. Der Sohn des zuständigen Prüfers war ein großer Fan des Spielers. Er hatte eine Sammlung von Bildern und Berichten über den Fußballprofi, die der Prüfer vor Beginn der Prüfung interessehalber durchblätterte. Ihm fiel auf, dass der Fußballer etliche Werbeverträge haben musste, denn er war für mehrere Firmen aufgetreten. Bei der Überprüfung der Werbeeinnahmen vor Ort hatte der Prüfer aber den Eindruck, 

    • dass nicht alle Firmen, deren Werbeträger der Fußballprofi war, Zahlungen geleistet hatten und
    • dass die Höhe der Werbeeinnahmen insgesamt zu gering ausfielen, für den Umfang der Tätigkeiten, den die Sammlung dokumentierte.

     

    Zunächst wandte sich der Prüfer an den Steuerberater des Fußballers, der nach Rücksprache mit seinem Mandanten erneut bestätigte, dass keine weiteren Einnahmen vorlägen. Daraufhin entschied sich der Prüfer, die Firmen direkt anzuschreiben: Er bat um Auskunft darüber, welche Beträge an den Fußballspieler geleistet worden seien. So erfuhr er, dass die Firmen das Werbeentgelt auf ein ihm bislang unbekanntes Konto überwiesen hatten. Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde ein Strafverfahren gegen den Spieler eingeleitet. Die Strafsachenstelle erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss gegen die kontoführende Bank, bei der die nicht versteuerten Einnahmen eingegangen waren. Neben nicht unerheblichen Einnahmen aus Werbeverträgen waren auf dem Konto auch 300.000 EUR von einer ausländischen Firma eingegangen.  

     

    Nun entschloss sich der Beschuldigte doch, ein umfassendes Geständnis abzulegen: Das Geld war von einem eigenen Konto aus dem Ausland überwiesen worden. Auf dieses ausländische Konto waren insgesamt 600.000 EUR geflossen. Diesem Betrag hatte ihm der Fußballverein gezahlt, um einen Wechsel zu einem anderen Verein zu verhindern. Um die LSt zu umgehen, habe ein Freund, der eine Werbeagentur leite, „Vermarktungsrechte“ an dem Spieler erworben und dafür 1,2 Mio. EUR an die Werbefirma gezahlt. Die hierauf entfallene USt sei regulär an das FA abgeführt worden. Im Gegenzug habe der Verein die Vorsteuer geltend gemacht. Die Werbeagentur habe dann das Geld unter Zurückbehaltung einer Provision im 6-stelligen Bereich auf das Auslandskonto des Beschuldigten überwiesen. Für den Erwerb eines Ferienhauses in Spanien habe er schließlich einen Teil des Geldes auf sein Inlandskonto überwiesen.