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  • 28.09.2009 | Steufa-Praxis

    Kick-Back-Zahlungen an Apotheker

    Einem Fernsehbericht zufolge verkauften Apotheker regelmäßig statt der vom Arzt verschriebenen Großpackungen eines Medikaments die im Einkauf preiswerteren Kleinpackungen. Den Kunden war es dabei egal, ob sie 2 Packungen je 20 Tabletten bekamen oder eine Packung mit 40 Tabletten. Mit den Krankenkassen wurde nach den Medienberichten immer der Preis für die Großpackung abgerechnet - mit zusätzlichen Gewinnen für die Apotheker.  

     

    1. Betriebsprüfung beim Apotheker

    Der Betriebsprüfer hatte den Bericht im Fernsehen verfolgt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Apotheker überprüfte er deshalb zunächst den Ein- und Verkauf. Er stellte allerdings schnell fest, dass der Apotheker immer nur Großpackungen eingekauft und auch nur Großverpackungen weiterverkauft hatte. Im Gespräch mit den Angestellten ergab sich dann aber ein anderes Bild: Auf die Bemerkung des Betriebsprüfers, dass die Apotheken besser seien als ihr Ruf und die im Fernsehen geschilderten Praktiken doch nicht überall angewandt würden, reagierten die Angestellten erstaunt. Von einem bestimmten Präparat hätten sie immer nur Kleinpackungen vorrätig. Sie würden diese deshalb auch anstatt der verschriebenen Großpackung herausgeben. Sie hätten sich dabei aber nichts gedacht, weil sie den Einkaufspreis für die unterschiedlichen Packungs­größen nie verglichen hätten.  

     

    2. Kleinpackungen wurden geliefert, Großpackungen abgerechnet

    Der Betriebsprüfer konnte sich nicht erklären, wieso im Wareneinkauf keine Kleinpackungen verbucht waren. Er wandte sich an einen Steuerfahnder, der den Verdacht äußerte, dass die Eingangsrechnungen falsch sein müssten und dem Apotheker einen höheren Wareneinsatz und damit einen höheren Aufwand auswiesen, als er tatsächlich gehabt hatte. Da er die Rechnungen aber nachweislich an den Pharmalieferanten gezahlt hatte, musste eine Rückzahlung seitens der Pharmafirma erfolgt sein. Da diese Rückzahlung nicht auf dem betrieb­lichen Konto gebucht worden war, musste der Geldzugang auf einem privaten Konto verbucht worden sein.  

     

    3. Der Apotheker packt aus