· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Homepage-Missverständnis
| Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zu ihrer Steuernummer oder Steuer-ID-Nummer beantragen können. Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union eindeutig identifiziert werden. Weist der Unternehmer eine falsche USt-ID aus, steht schnell der Verdacht der betrügerischen Verwendung im Raum. |
1. Kontrollmitteilung nach Außenprüfung
Das Bankinstitut B wurde durch das Finanzamt in einer Außenprüfung geprüft. Dabei fiel auf, dass der Unternehmer (U) unter Ausweis der USt-ID von B innergemeinschaftliche Erwerbe tätigte. Die Betriebsprüfung (BP) meldete den Sachverhalt der Straf- und Bußgeldsachenstelle (BuStra). Die BuStra regte eine Umsatzsteuersonderprüfung bei U an.
2. Umsatzsteuersonderprüfung bei U
Die Umsatzsteuersonderprüfung bei U brachte die Erkenntnis, dass U im Rahmen seines Geschäftsbetriebs diverse Gegenstände im europäischen Ausland einkaufte. Das europäische Unternehmen behandelte die Warenlieferung als innergemeinschaftliche Lieferung und wies in der Rechnung die auf der Homepage von U ausgewiesene USt-ID aus. Allerdings meldete U diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an. Die Umsatzsteuerprüfung ging erneut auf die BuStra zu. Nun leitete die BuStra ein Steuerstrafverfahren gegen U wegen des Verdachts der Mehrwertsteuerhinterziehung ein und beauftragte die Steuerfahndung (Steufa) mit weiteren Ermittlungen.
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