27.04.2009 | Steufa-Praxis
Nicht ganz unüblich: Manipulationen im Profisport
Die 1. Mannschaft des Vereins spielte in der 2. Bundesliga. Der Verein hielt die Vermarktungsrechte für einen bestimmten, hochkarätigen Spieler. Im Rahmen einer Betriebsprüfung fiel dem Prüfer eine Rechnung von einer Werbeagentur über 2 Mio. EUR in die Hände. Die darauf gezahlte Mehrwertsteuer war natürlich als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung in Abzug gebracht worden. Routinemäßig ließ der Beamte durch das für die Werbefirma zuständige FA überprüfen, ob die Werbefirma die entsprechende USt abgeführt habe. Insoweit lagen keine Beanstandungen vor.
Anlässlich eines Treffens mit Kollegen, die mehr Interesse am Fußball hatten als er, erfuhr er, dass der Spieler mittlerweile für einen anderen europäischen Verein tätig war. Nach Aussagen der Kollegen müsse der Prüfer den Spieler aber doch aus der Werbung für ein Fitnessgetränk kennen. Der Prüfer wunderte sich, denn der Verein hatte keine Einnahmen erklärt. Daraufhin sah er sich am nächsten Tag die Verträge genauer an:
- Der Spieler war nicht berechtigt, für eine Firma Werbung zu machen.
- In dem Vertrag mit dem übernehmenden Verein war nichts über Vermarktungsrechte geregelt.
Das irritierte den Prüfer, da ihm der Übernahmevertrag in Anbetracht der Höhe der Zahlung nicht einleuchtete. Der Betriebsprüfer nahm erneut Kontakt zu dem für die Werbefirma zuständigen FA auf und bat um eine kurzfristige Überprüfung des Betriebs. Dies war ausnahmsweise möglich, weil die Werbefirma sowieso auf dem Geschäftsprüfungsplan stand.
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