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  • 28.01.2008 | Steufa-Praxis

    Observation beim Griechen

    Das griechische Lokal war auf den Prüfungsgeschäftsplan gesetzt worden, weil seit Übernahme durch den Sohn die Umsätze und Gewinne rapide gesunken waren. Der Einwand des zuständigen Steuerberaters, dass griechisches Essen nicht mehr so gefragt sei, konnte den Prüfer angesichts folgender Feststellungen nicht überzeugen:  

    • Während der Betriebsprüfung beobachtete der Prüfer, dass das Lokal bereits zur Mittagszeit gut besucht war.
    • Anhand der Kontoauszüge stellte er fest, dass regelmäßig Beträge auf ein Privatkonto in Griechenland eingezahlt wurden, obwohl die Privateinnahmen kaum die Kosten der Lebenshaltung decken konnten.
    • Über mehrere Wochen hinweg war kein Fleisch eingekauft worden. Mit Hilfe eines Zeit-Reihen-Vergleiches bestätigte sich die Vermutung, dass nicht alle Wareneingänge gebucht sein konnten. Das war ein Indiz dafür, dass auch die Erlöse nicht komplett erfasst worden waren.

     

    Der Prüfer wandte sich Hilfe suchend an die Strafsachenstelle und die Steufa, die einen Anfangsverdacht als gegeben ansah und eine Durchsuchung befürwortete. Die Beamten hatten aber Zweifel hatten, ob sie bei einer Durchsuchung genügend Beweismaterial finden würden, anhand dessen eine zuverlässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt werden konnte. Deshalb sollte der Durchsuchung eine Observation nach § 163f StPO vorangestellt werden: Die Bedingungen waren günstig, weil der Zugang zum Restaurant auch von den Lieferanten benutzt werden musste. Mit Hilfe der Polizei wurde nach Genehmigung dieser Aktion der Eingang für die Dauer von einem Monat videoüberwacht. 

     

    Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Fahnder Aufzeichnungen sicher, die der Beschuldigte für seine Buchführung erstellte. Darin fanden die Fahnder wiederum nicht alle Wareneinkäufe verbucht, die sich über die Videobänder nachweisen ließen. Ungefähr die Hälfte des Wareneinkaufs war nicht in der Buchführung enthalten. Ebenso entsprachen die Umsätze nicht den tatsächlich erzielten, denn anhand der Bänder ließ sich ausrechnen, wie viele Besucher pro Tag das Lokal aufsuchten. Die Fahnder unterstellten einen durchschnittlichen Umsatz pro Kunde und konnten so die Umsätze ermitteln. Demnach wurde auch nur ca. die Hälfte des Umsatzes in der Buchführung erklärt.