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  • 24.07.2008 | Steufa-Praxis

    Prominenter Getränkehändler wird bar bezahlt

    Bei einem italienischen Restaurant fand eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer bediente sich u.a. des Mittels des Zeitreihenvergleiches. Er verglich über bestimmte Zeitabschnitte den Wareneinkauf mit dem erzielten Erlös und stellte fest, dass insbesondere der Getränkeumsatz nicht mit dem Getränkeeinkauf korrespondieren konnte: Wären tatsächlich so wenig Getränke eingekauft worden wie er verbucht hatte, hätte der Gastwirt keine Getränke verkaufen können. Die Vermutung lag nahe, dass nicht alle Wareneinkäufe und entsprechend auch nicht alle Erlöse verbucht worden waren.  

     

    Der Prüfer benachrichtigte die Steufa. Das Amtsgericht erließ auf Antrag der Bustra einen Durchsuchungsbeschluss. Bei der Durchsuchung des Geschäftslokales wurden auch die Mitarbeiter als Zeugen vernommen: Die Mitarbeiter sagten aus, dass Waren eines bestimmten Getränkehändlers immer in bar bezahlt wurden. Der Steuerfahnder war nicht überrascht, denn er wusste aus Gesprächen mit anderen Kollegen, dass gerade dieser Getränkehändler von mehreren Seiten belastet wurde. Eine Durchsuchung der Privat- und Geschäftsräume des prominenten Getränkehändlers wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung war bereits angeordnet worden.  

     

    Da Fluchtgefahr bestand, hatte die Bustra auch gleich einen Haftbefehl ausstellen lassen. Aus der Presse war bekannt, dass sich der vermögende Beschuldigte oft in seinem Ferienhaus in Südeuropa aufhielt. Es war nicht auszuschließen, dass er sich dorthin zurückziehen würde. Nicht bekannt war den Fahndern allerdings, dass die Feierlichkeiten zu dem 50-jährigen Firmenjubiläum des Getränkehändlers kurz bevor standen und der Beschuldigte dieses Jubiläum nicht im Untersuchungsgefängnis, sondern im Rahmen eines groß angelegten Festes begehen wollte, zu dem auch andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geladen waren. Der Getränkehändler wusste sich gegen den Haftbefehl zur Wehr zu setzen: Er nahm zügig mit der StA Verhandlungen auf, um sich aus seiner misslichen Lage zu befreien.