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  • 25.02.2010 | Steufa-Praxis

    Segelyacht verkauft, Steuerschulden bezahlt

    Die Großbetriebsprüfungsstelle ließ turnusgemäß ein Einzelhandelsgeschäft mit hochwertigen Möbeln überprüfen, das von zwei Brüdern in der Rechtsform einer GbR geführt wurde.  

     

    1. Anfangsverdacht noch nicht gegeben

    Der Prüfer beschränkte sich zunächst auf die Abschreibungen. Während der Prüfungszeit bekam er aber - an seine Amtsadresse - einen Brief ohne Absender. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass die beiden Betriebsinhaber bei Sonderverkäufen nicht alle Einnahmen verbuchen würden. Das Schwarzgeld würde in einer blauen Aktentasche aufbewahrt, die einer der Brüder immer bei sich habe. Wenn er im Büro sei, stelle er diese Tasche hinter seinen Schreibtisch. Die Kollegen von der Steufa hatten Zweifel, ob dadurch bereits ein Anfangsverdacht begründet wurde; aufgrund der Prüfung seien noch keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gegeben. Da es sich erfahrungsgemäß bei solchen anonymen Anzeigen auch um den Racheakt eines gekündigten Mitarbeiters handeln könne, sollten die Angaben daher zunächst näher überprüft werden.  

     

    2. Prüfungshandlungen und Vorfeldermittlungen

    So stellte der Prüfer bei seinem nächsten Besuch im Büro des Betriebsinhabers fest, dass sich hinter dem Schreibtisch tatsächlich eine blaue Aktentasche befand, die mit einem Zahlenschloss versehen war. Da gerade ein Sonderverkauf wegen eines angeblichen Firmenjubiläums stattfand, konnte er den Ablauf genau verfolgen: Für den Sonderverkauf wurden zwei Kassen geöffnet; an der einen Kasse konnte nur mit Bargeld gezahlt werden. Nach einem Blick in die Unterlagen war er sicher, dass für Sonderverkäufe während des Prüfungszeitraums keine Einnahmen zusätzlicher Kassen verbucht worden waren. Auch die Steufa sah nun einen Anfangsverdacht als gegeben an und erwirkte beim zuständigen Richter entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse.  

     

    3. Sorgfältige Aufzeichnungen der Schwarzgeldeinnahmen