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  • 24.01.2011 | Steufa-Praxis

    Steuersparmodell für ausländische Ingenieure?

    Der Sachbearbeiter meldete der Betriebsprüfung einen selbstständigen Ingenieur indischer Herkunft; dieser habe nur Einnahmen in geringem Umfang und darüber hinaus umsatzsteuerlich nicht steuerbare Umsätze erklärt.  

     

    1. Warum eine Betriebsprüfung angeordnet wurde

    Der Betriebsprüfer war erst skeptisch, ob er den Fall überhaupt prüfen sollte, hörte dann jedoch von Kollegen, dass ausländische Ingenieure oft in ein „Steuersparmodell“ eingebunden seien: Deutsche Firmen, denen im Ingenieurbereich Arbeitskräfte fehlen, locken ausländische Arbeitnehmer damit, dass sie nur einen Teil ihres in Deutschland erwirtschafteten Entgelts versteuern müssten. Auffällig war auch, dass eine Vielzahl von in Deutschland ansässigen ausländischen Ingenieuren von ein und derselben Steuerberatungsgesellschaft aus Großbritannien beraten wurde.  

     

    2. Warum eine ausländische Firma eingeschaltet wurde  

    Der Prüfer forderte die kompletten Umsatzübersichten direkt bei der Bank und entsprechende Vertragsunterlagen bei der Auftraggeberin in Luxemburg an. Nach dem Vertrag war der Ingenieur verpflichtet, für ein deutsches Unternehmen selbstständige Tätigkeiten zu erbringen. Das Entgelt dafür sollte nicht an den Ingenieur, sondern an die Firma in Luxemburg überwiesen werden. Diese überwies wiederum nur einen Teil des Entgelts auf das Konto des Ingenieurs, das dann auch der Versteuerung zugeführt wurde. Der andere Teil des monatlichen Entgelts wurde für die Leistung des ausländischen Unternehmens einbehalten. Aus den Bankunterlagen ging hervor, dass über die erklärten Beträge weitere Geldbeträge aus dem Ausland - in etwa gleicher Höhe - eingegangen waren.