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  • 06.01.2009 | Steufa-Praxis

    Störfall Gebrauchtwagenhandel

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Gebrauchtwagenhändler wurden folgende fragwürdige Feststellungen getroffen:  

     

    • Der Abgleich des Wareneinkaufs mit dem Warenverkauf führte zu dem Ergebnis, dass PKW an der Buchführung vorbei verkauft worden sein mussten. Denn für einige PKW, die im Einkauf registriert waren, waren keine entsprechenden Erlöse verzeichnet worden, obwohl sie im Bestandsverzeichnis nicht mehr aufgeführt waren.
    • Gleichzeitig waren mehr Fahrzeuge abgemeldet worden als zuvor eingekauft worden waren. Auf den Quittungen des Straßenverkehrsamtes waren die Kraftfahrzeugkennzeichen aufgeführt, sodass der Prüfer eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt nach dem Verbleib der Fahrzeuge stellen konnte.

     

    Der Betriebsprüfer leitete ein Strafverfahren gegen den Gebrauchtwagen­händler ein, dass ihm aber erst bei der nachfolgenden Durchsuchung seiner Privat- und Geschäftsräume bekanntgegeben wurde. Die Steuerfahnder fanden Originalaufzeichnungen über die Bargeschäfte. Rund die Hälfte der Bareinnahmen war nicht in die - nachträglich erstellte - Buchführung eingegangen. Ebenso wurden Belege von anderen Autohäusern gefunden, nach denen Fahrzeuge angekauft und bar bezahlt worden waren. Woher das Bargeld stammte, konnte nicht geklärt werden.  

     

    Mittlerweile war auch die Antwort des Kraftfahrtbundesamtes eingetroffen, wonach sämtliche in der Anfrage bezeichneten Fahrzeuge weiterveräußert worden waren. Der Beschuldigte gab zu, dass er die Fahrzeuge „schwarz“ verkauft habe und bat darum, keine weiteren Ermittlungen bei den Käufern anzustellen, um seine Kundschaft nicht unnötig aufzuschrecken. In der Wohnung des Beschuldigten fanden die Fahnder auch noch die Kontoauszüge eines Privatkontos, auf das aber offensichtlich betriebliche Einnahmen eingezahlt und überwiesen worden waren.