01.04.2008 | Steufa-Praxis
Teure Mußestunden für den Professor
Beim FA für Steuerstrafsachen ging eine anonyme Anzeige ein, in der ein Professor der Rechtswissenschaften beschuldigt wurde, Steuern in erheblichem Umfang hinterzogen zu haben. Zur Begründung führte der Anzeigenerstatter an, dass der Professor für seine Freundin sowohl die Examensarbeit für das 2. Staatsexamen als auch die Doktorarbeit zum größten Teil selbst geschrieben habe und dafür von seiner Freundin neben anderen Diensten auch Bargeld bekommen habe. Die Kollegen im FA für Steuerstrafsachen hielten das Schreiben für einen persönlichen Racheakt eines betrogenen Liebhabers. Mangels konkreter Hinweise auf ein geschäftsmäßiges Handeln des Professors wurden zunächst keine weiteren Schritte eingeleitet und die Anzeige zu den Akten gelegt.
Vier Wochen später meldete sich telefonisch ein junger Mann beim Bereitschaftsdienst der Steufa und erkundigte sich nach dem Stand der Ermittlungen im Fall „Professor“. Der diensthabende Beamte kannte zufällig die besagte Anzeige und befragte den Anrufer unmittelbar danach, ob solche Vorfälle häufiger vorkämen. Der Anrufer teilte mit, dass es an der Universität bekannt sei, dass der Professor gegen ein hohes Entgelt bzw. Liebesdienste bereit sei, Arbeiten zu fertigen. Er habe selbst Jura studiert und kenne einige Kommilitoninnen, die auf diese Weise ihr Examen oder ihren Doktortitel erlangt hätten.
Nachdem der Anzeigenerstatter davon überzeugt werden konnte, dass sein Name und seine Adresse vertraulich behandelt würden, wurde er als Zeuge vernommen. Seine Angaben waren Grund genug, den Verdacht auf Steuerhinterziehung zu erhärten und ein Strafverfahren einzuleiten. Kurz darauf wurden die Wohnung des Professors, sein Büro an der Universität und die Banken, zu denen er geschäftliche Beziehungen unterhielt, durchsucht. Dabei konnten folgende Hinweise gesichert werden:
- Die durch Kontoauszüge nachweisbaren Bargeldeinzahlungen beliefen sich seit mehreren Jahren auf ungefähr 60.000 EUR jährlich.
- Es war nicht ausgeschlossen, dass Bareinnahmen ohne Durchlauf bei einer Bank verausgabt worden waren.
- In dem Adressbuch des beschuldigten Professors fanden die Fahnder eine Liste von Studenten/innen, die vermutlich seine Kunden waren.
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