27.05.2011 | Steufa-Praxis
Verkauf von gestohlenen Solaranlagen
Ein Betriebsprüfer prüfte ein Unternehmen, das sich auf den Einbau von Solaranlagen spezialisiert hatte. Da die Firma ohne besonderen Anlass auf den Prüfungsgeschäftsplan geraten war, hatte er für seine Prüfung keine bestimmten Schwerpunkte gebildet.
1. Überprüfung der Ein- und Ausgangsrechnungen
Auffällig war, dass einige Rechnungen über den Einkauf von Sonnenkollektoren nicht in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten, denn sie waren nicht geknickt. Die Buchhalterin konnte das nicht erklären, da ihr Chef die Post immer persönlich öffne. Dass er die Waren und damit auch die Rechnung selbst abhole, könne nicht sein, da sie von ihrem Büro aus sehen könne, dass die Sonnenkollektoren angeliefert werden. Mit dem Gefühl, eventuell ein bisschen zu argwöhnisch zu sein, wandte sich der Prüfer nun den Ausgangsrechnungen zu: Den Wareneinkäufen stand immer eine entsprechende Ausgangsrechnung gegenüber, sodass sich der Verdacht von fingierten Eingangsrechnungen nicht bestätigte.
2. Verdopplung der Auftragslage
Interessant war aber, dass die Firma in einigen Fällen zwei Mal tätig geworden war - z.B. für einen Sportverein. Der Prüfer erinnerte sich daran, dass er im lokalen Sportteil gelesen hatte, dass der Verein eine Solaranlage hatte installieren lassen, die einen Tag nach der Montage gestohlen worden war. Daraufhin suchte er nochmals die Einkaufsrechnungen zu den beiden Einbauten heraus und stellte fest, dass nur eine der beiden Rechnungen Gebrauchsspuren aufwies und dass die Rechnungen bis auf das Datum identisch waren. Hatte der Betriebsinhaber die Solaranlagen möglicherweise gestohlen, um sie dann noch einmal einzubauen.
3. Verdacht auf Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Diebstahl
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