01.07.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Zwei Arbeitszimmer und ein Lehrerehepaar
| Ein Lehrerehepaar hatte im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit hohe Aufwendungen für die Möblierung von zwei Arbeitszimmern geltend gemacht. Der Sachbearbeiterin beim FA fiel die Rechnung eines Möbelhauses auf, die ein anderes Erscheinungsbild aufwies als die ihr - persönlich bekannten - Rechnungen dieser Firma. Sie setzte sich mit dem Möbelhaus in Verbindung und erfuhr, dass auf Wunsch der Kunden die an der Kasse ausgegebenen Rechnungen in der Kundenbetreuungsabteilung neu geschrieben würden. Nicht der tatsächlich erworbene Couchtisch sei Gegenstand der vorliegenden Rechnung - das sei an der Artikelnummer zu erkennen -, sondern ein Bücherregal. |
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