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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Strafbefehlsverfahren

    Einspruch als Computerfax

    | Dem Schriftformerfordernis des § 410 StPO wird auch dann Genüge getan, wenn der Einspruch gegen den Strafbefehl mit einem Computerfax mit maschinenschriftlicher Unterschrift des Angeklagten eingelegt wird (BVerfG, Beschluss 4.7.02, 2 BvR 2168/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020921) |