· Fachbeitrag · Schwarzarbeit
Zoll-BuStra verschiebt die Koordinaten in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
| Die Bundesregierung stärkt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Teil der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit (BGBl. I 19, S. 1066). Damit verbunden sind sowohl materielle Rechtsverschärfungen, aber auch neu gestaltete Kompetenzen. Der Zoll wird den Finanzbehörden (dort: Bußgeld- und Strafsachenstelle) in sog. selbstständigen Verfahren angeglichen. |
1. Gesetzgeberischer Hintergrund
Ursächlich ist der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, den das Regierungskabinett im Februar 19 verabschiedet hat (BT-Drucks. 19/8691) und das am Tag nach seiner Verkündung im BGBl (11.7.19) in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS verbessert, um
- Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken zu schützen,
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