01.10.2002 · Fachbeitrag · Strafverfahren
Einstellung gegen Verzicht auf Klagerecht
| Verzichtet ein Steuerschuldner auf sein Klagerecht gegen einen Steuerbescheid, um die Einstellung eines mit seiner Steuerschuld zusammenhängenden Steuerstrafverfahrens zu erreichen, so ist eine dennoch weiter verfolgte Klage rechtsmissbräuchlich (FG Köln 24.10.01, 6 K 2899/97, rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 021144) |
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