01.04.2003 · Fachbeitrag · Strafverfahren
Überlange Dauer eines Strafverfahrens durch staatlich verschuldete Verzögerung
| Das Rechtsstaatsgebot erfordert, Strafverfahren angemessen zu beschleunigen. Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verfahrensverzögerung verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren. Eine rechtsstaatswidrige Verzögerung muss bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs berücksichtigt werden. |
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