01.11.2003 · Fachbeitrag · Strafverfahren
Überlanges Strafverfahren infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
| Das BVerfG hat ein Strafurteil hinsichtlich des Straffolgenausspruchs aufgehoben, nachdem der Verurteilung des Angeklagten ein insgesamt 7,5 Jahre dauerndes Strafverfahren vorausgegangen war: Das Urteil verletzt den Beschwerdeführer hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss 25.7.03, 2 BvR 153/03, NJW 03, 2897). (Abruf-Nr. 032194) |
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