01.02.2003 · Fachbeitrag · Strafverteidigungskosten
Steuerliche Berücksichtigung
| Strafverteidigungskosten sind nicht betrieblich veranlasst, wenn die zur Last gelegten Taten nicht in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden sind (BFH 12.6.02, XI R 35/01, BFH/NV 02, 144). (Abruf-Nr. 030014) |
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