01.05.2002 · Fachbeitrag · Strafzumessung
Verwarnung mit Strafvorbehalt
| Zur Anwendbarkeit des § 59 StGB bei einem Bankmitarbeiter, der versuchte, durch unrichtige Angaben über das Schließfach eines Kunden Fahndungsermittlungen zu verhindern (BayObLG 10.5.01, 5 St RR 46/01, rkr., wistra 01, 359). (Abruf-Nr. 020440) |
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