01.11.2004 · Fachbeitrag · Tatsächliche Verständigung
Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA
| Eine tatsächliche Verständigung zwischen einem Steuerpflichtigen und der für seine Besteuerung zuständigen Finanzbehörde, deren Gegenstand die Übernahme von Steuerschulden Dritter ist, bindet die für die Besteuerung des Dritten zuständigen Finanzbehörden nicht, wenn diese an der tatsächlichen Verständigung nicht beteiligt waren (BFH 7.7.04, X R 24/03, Abruf-Nr. 042435). |
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