01.12.2004 · Fachbeitrag · Übernahme von Verfahrenskosten etc.
Dürfen Unternehmen Verfahrenskosten, Geldstrafen etc. ihrer Mitarbeiter übernehmen?
| Die Bereitschaft von Entscheidungsträgern in Unternehmen, ihre Mitarbeiter - in erster Linie ihre gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte - durch Freistellungserklärungen vor den finanziellen Risiken deliktischen Handelns zu bewahren, ist verbreitet. Für die Leitungsebene wird hinsichtlich der Verfahrenskosten meist eine entsprechende Rechtschutzversicherung, eine sog. Directors & Officers-Versicherung, abgeschlossen. Neben der Übernahme von Verfahrenskosten - zu denen naturgemäß auch die nicht unerheblichen Verteidigungskosten gehören - erklären sich die Entscheidungsträger in Unternehmen oft auch bereit, Geldauflagen, Geldbußen oder sogar Geldstrafen in Verfahren wegen Steuerstraftaten oder sonstiger Straftaten für den Unternehmensangehörigen zu übernehmen, wenn dieser die Tat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen hat. |
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