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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Berichtigung fingierter Rechnungen

    | Wurde eine Rechnung über eine nicht ausgeführte Leistung dem Aussteller zurückgegeben oder storniert, ohne dass der Empfänger die Vorsteuer abzogen hat, so ist die Gefährdung für das Steueraufkommen durch die Rechnung beseitigt. Die nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldete Steuer ist zu berichtigen (Anschluss an EuGH, 19.9.00, Rs. C-454/98, PStR 00, 271), (BFH 22.2.01, V R 5/99, DStR 01, 790). (Abruf-Nr. 010596) |