01.05.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Sind USt-Karusselle eine "kriminelle Vereinigung"?
| Eine kriminelle Vereinigung i.S.d. § 129 Abs. 1 StGB ist ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen oder gemeinsame (kriminelle) Tätigkeiten entfalten und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen. Umsatzsteuerkarusselle erfüllen diese Voraussetzungen nicht automatisch (BGH 16.3.04, 5 StR 364/03, Abruf-Nr. 040970). |
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