01.06.2005 | Umsatzsteuerbetrug
Inhalt und mögliche Konsequenzen des organisierten Umsatzsteuerbetrugs
Die Hinterziehung von USt ist so alt wie die USt selbst, dennoch hat sie seit Einführung des EU-Binnenmarktes eine neue Dimension erfahren. In der BT-Drucksache 14/7085 (Begründung des StVBG) ist von jährlichen Steuerausfällen i.H. von 20 Mrd. EUR die Rede (Tz.1). Inwieweit diese Einschätzung zutrifft, mag dahingestellt bleiben. Auffällig ist aber, dass das USt-Aufkommen in Deutschland trotz steigendem Wirtschaftswachstum seit Jahren konstant rückläufig ist.
Die im Folgenden zu erörternden Taten haben mit der „normalen“ Hinterziehung von USt nichts gemein, welche quasi als Kollateralschäden einer Verkürzung der Betriebseinnahmen auftritt. Vielmehr werden hier solche Vorfälle einer Betrachtung unterworfen, bei denen durch gezielte Manipulationen der Warenbewegung Vorsteuer zu Unrecht ausgezahlt wird oder mit Hilfe der USt Wirtschaftsgüter im EU-Binnenmarkt „verbilligt“ werden.
Kennzeichnend für solche USt-Betrugsfälle (vgl. auch Kemper in Rolletschke/Kemper, Rz. 14 ff. zu § 370a AO, und Braun, PStR 05, 58) ist, dass sie wenig transparent sind, immer mehrere Rechtssubjekte in verschiedenen Staaten beteiligt sind und bevorzugt mit kleinen hochwertigen Gegenständen, wie Mobiltelefone und Computerbauteile gehandelt wird. Je höher das Gewicht und je weniger das Wirtschaftsgut wert ist, desto größer sind die logistischen Kosten, die etwa beim Transport der Ware – soweit die Ware tatsächlich bewegt wird – anfallen. Der mögliche Ablauf eines solchen USt-Betrugs soll im Folgenden anhand eines Beispiels über Manipulationen im Kraftfahrzeughandel vorgeführt werden.
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