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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Unternehmensinsolvenz

    Buchführungs- und Bilanzdelikte

    | Buchführungs- und Bilanzdelikte haben in der Strafverfolgungspraxis einen hohen Stellenwert. Dies ist zum einen darin begründet, dass bei Unternehmenszusammenbrüchen in fast allen Fällen Buchführungs- und Bilanzierungsmängel anzutreffen sind. Denn meist reduziert der betroffene Unternehmer zunächst die nicht unbedingt "lebenswichtigen" Kostenfaktoren, zu denen insbesondere Ausgaben für den Steuerberater gehören. Zum anderen kann der geschickte Täter durch eine entsprechend "frisierte" Buchhaltung etwa die Aufdeckung von Betrügereien im Zusammenhang mit der Warenbeschaffung verschleiern bzw. das Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen verbergen. Überdies können die Ermittlungsbehörden Verstöße gegen handelsrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten wegen der strikt zu beachtenden Frist bzw. den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben für den notwendigen Inhalt regelmäßig leicht überprüfen und auch nachweisen. Die entsprechenden Normen übernehmen daher häufig die Funktion von Auffangtatbeständen. |