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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · USt-Hinterziehung

    Straflosigkeit bei unrichtiger Umsatzsteuer-Jahreserklärung?

    | Wird wegen unrichtiger USt-Voranmeldungen das Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, ist nicht nur die Unterlassung der Jahreserklärung, sondern auch die unrichtige Jahreserklärung straflos, wenn sie im Verkürzungsumfang nicht über die unrichtigen Voranmeldungen hinausgeht (LG Frankfurt 31.10.03, 5/13 KLs 75/94 Js 9639.099, Abruf-Nr. 040665). |