01.09.2004 · Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe in Steuerstrafverfahren
| Der Steuerfiskus als Geschädigter hat zwei Möglichkeiten, hinterzogene Steuern abzuschöpfen: Er gilt als Verletzter i.S. des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB und kann seine Forderungen im Wege der Rückgewinnungshilfe nach § 111b StPO sichern. Daneben kann er gem. § 324 AO selbst einen Titel schaffen und Vermögen sicherstellen. Sind die Ansprüche des Fiskus dadurch hinreichend geschützt? |
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