01.11.2003 · Fachbeitrag · VSt- Hinterziehung
Vorsatz kann nicht unterstellt werden
| Bei der Vermögensteuer kann im Gegensatz zur Einkommensteuer ein Hinterziehungsvorsatz nicht unterstellt werden (Nieders. FG 2.6.03, 1 K 59/02, EFG 03, 1279). (Abruf-Nr. 032193) |
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