· Fachbeitrag · Kontrollmitteilungen
Online-Portal mit schmerzhaftem Aus
| Die Steuerfahndung ist mehr und mehr mit flächendeckenden Kontrollmitteilungen beschäftigt. Diese bundesweit relevanten Informationen sind Ausfluss einer immer besser digitalisierten Finanzverwaltung. Denn die einzelnen Stellen „Sonderaufsicht für Steueraufsicht“ in den jeweiligen Finanzverwaltungen sind immer besser in der Lage, eine Vielzahl von elektronischen Informationen auszuwerten bzw. gezielt zur strafrechtlichen Überprüfung an die Steuerfahndungsstellen weiterzugeben. |
1. Nebentätigkeit auf Onlineplattform
Das Onlineunternehmen (O) war ein E-Commerce-Online-Portal, auf dem selbstgefertigte Produkte zum Kauf angeboten wurden. Dazu gehörten u. a. Kleidung, Schmuck, Babyartikel und Möbel. Der Arbeitnehmer (A) machte sein Hobby zum Nebenberuf: Er bastelte selbstgemachten Schmuck und stellte diesen auf der Plattform O ein. Das Geschäft entwickelte sich prächtig.
2. Aufgabe der Plattform O
O wurde 2018 eingestellt. Für das FA war der Fall damit jedoch nicht erledigt. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens forderten die Finanzbehörden die Umsätze der jeweiligen Verkäufer bei O an. Dies führte zu zahlreichen Kontrollmitteilungen an die jeweiligen Veranlagungsstellen der einzelnen Verkäufer.
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