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  • 17.04.2024 · Fachbeitrag · Sperrkonto

    Wann gelten Zinseinkünfte als zugeflossen?

    | I. d. R. kann ein Kontoinhaber frei über sein Guthaben verfügen. Bei einem Sperrkonto dagegen muss ein Dritter dies genehmigen oder eine Bedingung eintreten. Die Erträge, die auf dem Sperrkonto gutgeschrieben werden, gelten im Zeitpunkt der Gutschrift als zugeflossen (BFH 28.9.11, VIII R 10/08, BStBl II 12, 315). Fraglich ist, ob das auch in jedem Fall gilt. |